Garantie

Garantiezeiten

  1. Wir vertrauen auf unsere Qualität und geben für bei uns gekaufte Produkte eine Qualitäts-Garantie von
    a. 10 Jahre auf alle Göddeleitern unseres Sortiments
    b. 8 Jahre auf alle anderen Produkte
  2. Die Garantiezeiträume gelten ab nachgewiesenem Kaufdatum nur für Käufe auf dem Gebiet der Europäischen Union und der Schweiz.
  3. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Qualitäts-Garantie nicht eingeschränkt.
  4. Durch die Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert noch erneuert.

Garantieleistungen

  1. Während der oben genannten Garantiezeiten werden die Produkte, die einen Material- oder Produktionsfehler bei Aluminium- oder Stahlteilen aufweisen, nach unserer Wahl ersetzt oder repariert.
  2. Mit einem Austausch gehen die ausgetauschten Teile oder Produkte in unser Eigentum über.
  3. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel werden durch diese Garantie nicht begründet.

Voraussetzungen für den Garantieanspruch

         Bitte beachten Sie, dass ein Garantiefall nur unter den nachfolgenden weiteren Bedingungen vorliegt.

  1. Garantieansprüche müssen sofort nach Auftreten des Fehlers innerhalb der Garantiezeit uns gegenüber geltend gemacht werden.
  2. Die Geltendmachung hat schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief zu erfolgen. Sie werden umgehend danach über die weitere Vorgehensweise (Rücksendung, Abholung etc.) informiert.
  3. Das Produkt muss über die auf dem Typenaufkleber angegebenen Daten eindeutig identifizierbar sein und der Originalkaufbeleg muss vorgelegt werden.
  4. Nicht unter die Garantie fallen
    a. Artikel, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel an Artikeln, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
    b. Mängel an Artikeln, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, anormale Umweltbedingungen, sachfremde Benutzung, Überlastung, Gewaltanwendung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind.
    c. Mängel an Artikeln, die durch Verwendung von Zubehör- oder Ersatzteilen verursacht werden.
    d. Artikel, an denen Veränderungen, Ergänzungen oder unsachgemäße Reparaturen vorgenommen wurden.
    e. Instandsetzung von Zubehör, Änderungen, Anbauten oder sonstigen Einrichtungen.
    f. Geringfügige Abweichungen von der normalen Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Artikels unerheblich sind.
    g. Schäden, die durch Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung auftreten.

Kosten

  1. Wenn der festgestellte Mangel im Rahmen unserer Garantieleistungen liegt, erhalten Sie von uns ein repariertes oder neues vergleichbares Produkt zurück. Die Untersuchungs- und Transportkosten werden dann von uns übernommen. Liegt kein Garantiefall vor, so haben Sie die vorgenannten Kosten zu tragen.
Gödde-Treppenleiter - Urkunde 1985

QUALITÄT UND SICHERHEIT FÜR QUALITÄTSPREISE

Grund für die Entstehung der Firma waren die Erfahrungen des Gründers
Herrn Rainer Gödde, welcher den ersten Teil seines Lebens als Maler
tätig war. 1985 nahm er das Problem selbst in die Hand und entwickelte
die bis heute nach dem Konzept gebaute Göddeleiter. Für diese Erfindung
erhielt Herr Gödde für seine Leiter auf der Internationalen Ausstellung
,,Ideen-Erfindungen-Neuheiten'' IENA85 die Goldmedaille.

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AUS ERFAHRUNG WIRD SICHERHEIT

Wir arbeiten für Ihre Sicherheit. Im Arbeitsalltag sollte man sich auf
seine Ausrüstung verlassen können und auf ,,festen'' Beinen stehen.
Unser 30-jähriger Erfahrungsschatz ermöglicht uns Ihnen unser
bestmögliches Produkt zu präsentieren. Mit den Jahren wurde dieses immer weiter verfeinert und verbessert um Ihnen Sicherheit im Arbeitsalltag zu bieten. Selbst nach 30 Jahren streben wir danach, unser Produkt zu verbessern und den Aspekt Sicherheit soweit wie möglich auszubauen.